Ambulante Musiktherapien und Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen.
Bei privaten Krankenversicherungen kann die Kostenübernahme bis zu einer bestimmten Summe geltend gemacht werden, wenn über Zusatzversicherungen Heilpraktiker-Leistungen für Psychotherapie mitversichert sind. Fragen Sie dazu bitte Ihre Krankenkasse.
Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und bezahlen die Behandlung dann privat.
Das Vorgespräch ist kostenfrei.
Sollten Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sein, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher abzusagen.